23.12.2010
Änderungen im spanischen Strafrecht
Seit dem 23.12.2010 gibt zahlreiche Neuigkeiten im spanischen Strafrecht (Código Penal):
Das spanische Strafgesetzbuch sieht die Haftung einer juristischen Person vor, wenn Straftaten in deren Namen oder zu ihrer Gunsten von Vertretungsberechtigten begangen werden.
Dazu kommt nun eine Erweiterung der Haftung, wenn die juristische Person unter Verletzung ihrer Aufsichtspflicht diese Taten ermöglicht hat.
Das neue Strafgesetz hat auch die möglichen Strafmassnahmen erweitert.
01.09.2010
STEUERRÜCKERSTATTUNG (Impuesto de la Renta de no residentes) IN SPANIEN:
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen C-562/07) stehen Bürgern aus der EU, vor allem Deutschen und Engländern, sowie Schweizern, die in den Jahren 1997 bis 2006 eine Immobilie in Spanien verkauft haben, Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe zu:
Das Gericht hatte entschieden, dass die spanische Regierung die Veräußerungsgewinne nicht-spanischer, privater Verkäufer rechtswidrig mit 35 Prozent besteuert hatte. Spanier mussten auf die Gewinne ihrer Verkäufe nur 15 Prozent Steuern bezahlen.
Unsere auf Spanien spezialisierten Anwälte haben dieses Problem bereits bei bestehenden Mandaten im Vorfeld berücksichtigt.
Wenn Sie Fragen zu bereits abgeschlossenen Kaufverträgen haben, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Im Schnitt geht es um rund 30.000 EUR!
10.06.2010
Das neue spanische Kapital- und Gesellschaftsgesetz
Seit dem 01.09.2010 gilt das neue spanische Kapital- und Gesellschaftsgesetz (Real Decreto Legislativo 1/2010, de 2 de julio, por el que se aprueba el texto refundido de la Ley de Sociedades de Capital).
Das neue Gesetz fasst das auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Aktiengesellschaftanwendbare Recht zusammen. Hier einige der Neuigkeiten, die die neue Gesetzgebung eingeführt hat:
1. Der Gesetzgeber hat ein Konzept der Gesellschaftsgruppen im Sinne des Art. 42 Handelsbuchgesetz definiert.
2.
Das neue LSC etabliert dasselbe Kriterium für die SA (Aktiengesellschaft) und SL (GmbH) in Bezug auf die Vergütung von Gesellschaftsverwalter, die nicht an Renditen knüpft (Art. 217.2).
3. Der Gesetzgeber versucht nun, die Kriterien für die Auflösung beider Gesellschaftsformen zu vereinheitlichen und zwar auf die Basis der für die GmbH vorgesehenen Vorschriften.
Der Gesetzgeber selbst trägt in der Präambel des Gesetzestextes vor, dass es sich bei diesem Gesetz nur um eine vorübergehende Regelung handelt. Eine Korrektur dieses Gesetzes wird u.E. erforderlich sein, da der Gesetzestext Mängel aufweist. Es besteht die Absicht des Gesetzgebers, eine umfangreiche neue Regelung sämtlicher Gesellschaftsformen in Spanien vorzunehmen in Bezug an die Anpassung aus den geltenden EU-Vorschriften.
Es ist somit nicht auszuschließen, dass demnächst auch eine umfangreiche Reform des Handelsgestzbuchs erfolgt.
Wir werden für Sie darüber berichten.
21.08.2010
Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien!
Die Europäische Kommission hatte Spanien bereits im Mai aufgefordert, seine Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu ändern, durch die Nichtresidenten und Vermögenswerte im Ausland höher besteuert werden.
DAS BETRIFFT SIE ALS ERBEN SPANISCHER IMMOBILIEN!!!
Die spanischen Vorschriften sind wohl mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und dem freien Kapitalverkehr unvereinbar.
Spanien hatte zwei Monate Zeit, auf die heutige mit Gründen versehene Stellungnahme zu antworten. Spaniens Stellungnahme ist noch nicht veröffentlicht worden.
WIR INFORMIEREN SIE HIER WEITER!
02.08.2010
Europäische Kommission fordert Spanien auf, bestimmte Vorschriften über die Ernennung von Steuervertretern zu ändern
Die Europäische Kommission hat in Januar Spanien förmlich aufgefordert, seine Vorschriften über die Bestellung von Steuervertretern (representante fiscal) zu ändern. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Vorschriften, nach denen bestimmte nichtansässige natürliche und juristische Personen in Spanien einen Steuervertreter benennen müssen, eine steuerliche Diskriminierung darstellen. Die Aufforderung erfolgte in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (zweiter Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)). Erhält die Kommission auf diese Stellungnahme binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anrufen.
Nach spanischem Recht müssen u.a. in anderen Mitgliedstaaten als Spanien ansässige ausländische Pensionsfonds, die in Spanien betriebliche Altersversorgungen anbieten, EU-Versicherungsunternehmen, die in Spanien in Ausübung ihrer Dienstleistungsfreiheit tätig sind, nicht in Spanien ansässige Unternehmen, die dort durch eine Betriebsstätte tätig sind, sowie nicht ansässige natürliche Personen, die in Spanien der Erbschaft- und der Schenkungssteuer unterliegen, einen in Spanien ansässigen Steuervertreter bestellen.
Nach Auffassung der Kommission ist diese Anforderung unverhältnismäßig und stellt eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar.
Bei der Kommission wird dieser Fall unter dem Aktenzeichen 2007/2446 geführt.
01.08.2010 Elterliche Sorge: mehr Rechte für ledige Väter
Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert. Ledige Väter haben mehr Rechte. Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen.
Die Zustimmungsverweigerung der Mutter konnte nicht einmal gerichtlich überprüft werden - das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet.
Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue Rechtsschutzmöglichkeiten.
Betroffene Väter müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten.
Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer gesetzlichen Neukonzeption, die immer dann zum gemeinsamen Sorgerecht führt, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht.
Kompetente Ansprechpartner - wie Ihre Fachanwälte für Familienrecht - stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwältin und FA Familierecht, Carmen López, Koblenz und Barcelona
10.06.2010
Bereits seit dem 01.01.2010 gelten neuen Vorschriften für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren!
Bitte das Merkblatt des Bundeszentralamt für Steuer bitte beachten, aufgrund zahlreicher Anfragen auch hier.
21.05.2010
Aktuelle Infos im Monat Mai 2010:
Unser Team möchte Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht der letzten Monate informieren und Ihnen Anlass bieten, auch bestehende Sachverhalte zu überprüfen.
Bitte lesen Sie im oben aufgeführten Dokument im Einzelnen:
Privatbereich
1. Arbeitslohn in fremder Währung: Umrechnung in EUR
2. Entgelt eines Kapitalanlegers für Auswahl zw. Gewinnstrategien
3. Nachgelagerte Besteuerung der Altersrenten verfassungskonform
4. Gewerblicher Grundstückshandel - auch bei Verkäufen auf Druck der Bank
5. Schenkungsteuer: Zustiftung an eine (Familien-)Stiftung
6. Schenkungsteuer für mehrere freigebige Zuwendungen
7. Doppelter Bezug von Kindergeld kann als Steuerhinterziehung gelten
8. Wechselbezüglichkeit der Verfügungen von Ehegatten von Todes wegen
9. Nachträgliche handschriftliche Ergänzungen in Ehegattentestament
10. Inanspruchnahme für fremde Steuerschulden bei Kontonutzungsüberlassung
11. Beraterhonorar f. Erstellung d. Steueramnestieerklärgung nicht absetzbar
Unternehmer und Freiberufler
1. Ein Subunternehmer unterhält keinen steuerbegünstigten Zweckbetrieb
2. Mehrwertsteuerpaket 2010: Neues vom BMF
3. Privatlehrer: Von der USt befreit oder nicht?
4. Steuerpflicht für Mitgliedsbeiträge eines Vereins
5. Grunderwerbsteuer: Ist die Bemessungsgrundlage verfassungsgemäß?
6. Neues DBA Deutschland Schweiz
7. AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage zum Teilwert
8. Vorsteuerabzug bei überhöhtem Umsatzsteuerausweis
9. Elektronisches Fahrtenbuch: Ausschluss nachträglicher Änderungen
10. Seeling-Modell vor dem Ende
11. Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 % ist verfassungsgemäß
12. Kein tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag
13. Kein Ausgleich für Gemeinde für auf FA-Fehler beruhenden GewSt-Ausfall
14. Beitragsforderungen aus Betriebsprüfungen sofort vollziehbar
15. Betriebsaufgabe bei Übertragung landwirtschaftlicher Nutzflächen
16. Steuerberater muss Mandanten über steuerrechtliche Irrtümer aufklären
17. Bewertung bei gemeinschaftlicher Tierhaltung
GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer
1. Vertragswidrige Pkw-Nutzung durch Ges.-GF: Lohn oder vGA?
2. Pkw-Verkauf: Garantiezusage ist steuerpflichtig
3. Risiken des "Sale-and-lease-back"
4. Elektronische Rechnungen: Vereinfachung in Sicht?
5. Bauleistungen - BMF revidiert eigene Auffassung
6. Teilgeschäftsanteil steuerrechtlich zurechenbares Wirtschaftsgut
7. Insolvenzreife GmbH: Zahlungen von ungedecktem debitorischen Konto
8. Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots des GmbH-GF
9. Steuerliches Einlagekonto ist kein Auffangbecken
12.05.2010
Grundbucheinsicht und Eigentumsrecherche in Spanien:
Die Kanzlei Dr. Artz, López und Kollegen bietet Ihnen zu günstigen Koditionen an, Registerauszüge aus dem spanischen Grundbuch einzuholen und Sie über den Inhalt und mögliche Stolperfallen rechtlich fundiert zu beraten.
Ferner können wir Ihnen gegen geringen Aufpreis auch den besonderen Service bieten, vollständige Auskünfte über Grundstücke, Hausanwesen und Eigentumswohnungen zu recherchieren, um so frühere Eigentümer und Kaufpreise in Erfahrung zu bringen.
Bitte zögern Sie nicht, Kontakt mit unserem Büro aufzunehmen!
03.05.2010
Erhöhung der spanischen Umsatzsteuer von 16 auf 18 %:
Im Rahmen eines Gesetzgebungspaketes hat das spanische Parlament die Erhöhung der allgemeinen Umsatzsteuer von 16 auf 18 % sowie des begünstigten Steuersatzes von 7 auf 8 % beschlossen.
Die Änderungen gelten ab 1. Juli 2010.
15.04.2010
Der Kreisverband Koblenz der Senioren Union lud zu einem weiteren Vortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Senioren hellwach“ ein:
Vor knapp 50 Zuhörern im Antoniushof in Moselweiß trug Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Dr. Markus Artz, Partner der Kanzlei Dr. Artz, López & Col. aus Koblenz zum Thema „Die Patientenverfügung unter juristischen Aspekten“ vor. Der Zuhörer erhielt praktische Tipps; es ging dabei vor allem um die Zusammenhänge zu Betreuungsvollmacht und Betreuungsverfügung. Die drei dargestellten Regelungen stellen, so der Referent, keine sich ausschließenden Alternativen dar, sondern betreffen verschiedene Schwerpunkte, die sich gegenseitig ergänzen, ineinandergreifen und grundsätzlich der jährlichen Aktualisierung bedürfen.
Die Kreisvorsitzende Monika Artz resümierte nach der anschließenden ausführlichen Diskussion: Mit dieser Veranstaltung gelang es der Senioren Union erneut, ältere Mitbürger zu wichtigen Fragen kompetent zu informieren.
Den Bericht aus Blick Aktuell können Sie hier herunterladen:
01.04.2010
Versorgungsausgleichskasse geht heute an den Start:
Mit der Versorgungsausgleichskasse nimmt nun eine neue Pensionskasse den Betrieb auf, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.
Zum Hintergrund:
Nach der Reform des Versorgungsausgleichs werden Betriebsrentenansprüche künftig unmittelbar in den jeweiligen Betriebsrentensystemen geteilt: Der Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehepartners muss den ausgleichsberechtigten Ehepartner im Normalfall in sein Versorgungssystem aufnehmen (interne Teilung). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der anteilige Betriebsrentenanspruch ausgezahlt werden (externe Teilung). Bei Auszahlung kann der ausgleichsberechtigte Ehepartner entscheiden, in welche andere - bestimmten Mindestanforderungen genügende - Alterssicherung der Kapitalbetrag fließen soll. Das kann zum Beispiel eine Riester-Rente oder auch die gesetzliche Rentenversicherung sein. Trifft der Ehepartner keine Wahl, dann fließt das Kapital ab sofort automatisch in die neue kapitalgedeckte Versorgungsausgleichskasse.
Diese zahlt dann eine monatliche Zusatzrente im Alter. Die neue Kasse garantiert dabei Leistungen nach gesetzlich festgelegten Kriterien. Abschlusskosten werden von ihr nicht erhoben. Ein Zugriff auf das von der Kasse verwaltete Kapital vor Rentenbeginn ist wie bei der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen. Die neue Pensionskasse ist zudem Pflichtmitglied beim Sicherungsfonds "Protektor" und damit gegen Insolvenzrisiken geschützt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.versorgungsausgleichskasse.de.
Quelle:Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz
Über Fragen des Deutschen und Internationalen Versorgungsausgleichs beraten Sie unsere Fachanwälte für Familienrecht gerne.
08.01.2010
Erbrechtsreform mit Rückwirkung!
Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts ist zum 1.1.2010 in Kraft treten. Es gilt dann für alle Erbfälle, die sich ab dem 1.1.2010 ereignet haben. Für Erbfälle vor diesem Zeitpunkt gelten die bisherigen Vorschriften weiter. Wesentlich ist aber, dass sich einige Vorschriften des neuen Gesetzes auch auf vergangene Sachverhalte beziehen. Im Rahmen bisheriger Gestaltungen muss daher geprüft werden, ob Änderungen erforderlich sind. Besonders wichtig sind:
Verjährungsfragen: Bisher betrug die Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche 30 Jahre. Ab 2010 gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist. Beim Pflichtteilsanspruch ergibt sich als Veränderung, dass die Frist erst mit dem Ende des Jahres beginnt, zu dem der Erbfall eingetreten ist. Von erheblicher Bedeutung ist eine Änderung des § 207 BGB. Nach dieser Vorschrift sind Ansprüche zwischen Eltern und Kindern jetzt nicht mehr bis zum 18. Lebensjahr, sondern bis zum 21. Lebensjahr des Kindes gehemmt. Dies ist von besonderer Bedeutung etwa für Pflichtteilsansprüche von minderjährigen Kindern gegen einen Elternteil nach dem Tode des anderen Elternteils. Eine klassische Fallkonstellation ist das sog. "Berliner Testament".
Das Ausschlagungsrecht des Pflichtteilsberechtigten: Nach bisheriger Rechtslage musste zwischen dem Fall, dass der dem Pflichtteilsberechtigten hinterlassene Erbteil kleiner oder gleich groß war wie der Pflichtteil und dem Fall, dass der Erbteil größer war als der Pflichtteil unterschieden werden. Diese Differenzierung ist im Interesse einer Vereinfachung ersatzlos entfallen. Der pflichtteilsberechtigte Erbe kann stets die Erbschaft ausschlagen und seinen Pflichtteil verlangen. Einzige Voraussetzung ist, dass sein Erbteil durch die Einsetzung eines Nacherben, eine Testamentsvollstreckung oder eine Teilungsanordnung beschränkt ist oder mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert wurde.
Kompetente Ansprechpartner - wie Herr Dr. Artz als Fachanwalt für Erbrecht - stehen Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite.
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