01.12.2005
Konsularische Hilfe in Notfällen auch von anderen EU-Staaten!
Wer hilft, wenn der Reisende im Ausland seinen Pass verliert, dort Opfer eines Verbrechens oder eines solchen beschuldigt wird?
Deutschland selbst unterhält in mehr als 200 Ländern Auslandsvertretungen. Sie sind der erste Ansprechpartner in Notsituationen.
Die Aufgaben deutscher Auslandsvertretungen regelt das Konsulargesetz. Es gilt sowohl für die Berufskonsularbeamten (z.B. Botschafter und Konsul) als auch für Honorarkonsuln.
Aber auch andere können helfen, wenn eine deutsche Botschaft oder deutsches Konsulat nicht erreichbar ist:
Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU, die dringenden konsularischen Schutz an Orten benötigen, an welchen ihr Heimatstaat keine Botschaft oder kein Konsulat unterhält, können sich an konsularische Vertretungen anderer Mitgliedstaaten der EU wenden. Um konsularische Hilfe der EU in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der EU sein und sich in einem Land außerhalb der EU befinden. Artikel 8 c des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft lautet: "Jeder Unionsbürger genießt im Hoheitsgebiet eines dritten Landes, in dem der Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedsstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates ...".
In Notlagen erhalten Sie Rat und Anleitung zu Selbsthilfe, es können Mittel vorgestreckt und bei Passverlust ein EU-Rückkehrausweis ausgestellt werden, der dazu dient, Ihnen die Heimreise zu ermöglichen. Die Bearbeitung dieses Passersatzes geht schneller, wenn Sie eine Kopie Ihres Passes vorlegen; es ist also durchaus sinnvoll, den Pass vor Reiseantritt zu kopieren und die Kopie getrennt vom Pass mit sich zu führen. Konsularische Vertretungen sind dagegen nicht befügt, Ersatz für KFZ- Papiere, Führerscheine oder Personalausweise zu erstellen. Dies kann grundsätzlich nur die Heimatbehörde.
25.11.2005
Aktuelle Steuerinfos im Monat Dezember 2005
09.11.2005
Aktuelle Steuerinfos im Monat November 2005
04.10.2005
Aktuelle Steuerinfos im Monat Oktober 2005
29.08.2005
Aktuelle Steuerinfos im Monat September 2005
25.07.2005
Aktuelle Steuerinfos im Monat August 2005
01.07.2005
Aktuelle Steuerinfos im Monat Juli 2005
01.06.2005
Aktuelle Steuerinfos im Monat Juni 2005
15.05.2005
Es erscheint:
Das spanische Verbraucherschutzgesetz 23/2003: Gegenwart und Zukunft (Spanisch)
Dr. Markus G. Artz u.a., koordiniert von Frau Prof. Dr. María José Reyes López
Thomson Aranzadi, 2005.
02.05.2005
Aktuelle Steuerinfos im Monat Mai 2005
05.04.2005
Aktuelle Steuerinfos im Monat April 2005
11.03.2005
Anwälte - mit Recht im Markt:
Die Bundesrechtsanwaltskammer betont die Qualität anwaltlicher Leistung, vor allem die besonderen Werte der Anwälte "Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Loyalität".
Mehr Infos dazu hier.
07.03.2005
Aktuelle Steuerinfos im Monat März 2005
01.02.2005
Aktuelle Steuerinfos im Monat Februar 2005
03.01.2005
Aktuelle Steuerinfos 2005
Das BMF hat mit Schreiben vom 29.11.2004 mitgeteilt, dass Umsatzsteuer- u. Lohnsteueranmeldungenaus Vereinfachungsgründen noch bis zum 31.03.2005 in Papierform abgegeben werden können, im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung.
Dies bekommt vor dem aktuellen Hintergrund neue Bedeutung. Bei der ELSTER- Übermittlung kann es zu Sicherheitslücken kommen.
Falsche Daten, in Tests eingegeben, sind von den Finanzämtern ohne Prüfung bearbeitet worden. Sollten die Anmeldungen per ELSTER abgegeben werden ist dringend zu empfehlen, zunächst die Einzugsermächtigung bezüglich der Umsatzsteuer und Lohnsteuer zu widerrufen. Weiterhin wird bemängelt, dass ELSTER keine 0-Meldungen annimmt.
Wie der Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz mitteilt, wird eine Regelung angestrebt, nachdem noch im gesamten Jahr 2005 eine Abgabe der Anmeldungen in Papierform möglich sein soll. Wir werden, bis auf Weiteres, die Anmeldungen in Papier- form abgeben.
Bitte beachten Sie insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach durch gewerbliche Beteiligungseinkünfte keine Abfärbewirkung auf eine vermögensverwaltende Personengesellschaft eintritt.
Neben anderen interessanten Neuerungen im Steuerrecht haben wir weiterhin für Sie Informationen über die Änderung des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung und die neuen Beiträge der Pflegeversicherung ab 1.1.2005 zusammengestellt.
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