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Willkommen bei
Dr. Artz
López & Col.

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Wir sind Ihre Spezialisten im Erbrecht, Familienrecht und Immobilienrecht - in Deutschland, Spanien und international seit 1999.
 

Vorstellung unserer Kanzlei

Vorstellung unserer Kanzlei Dr. Artz • López & Col.

Willkommen bei einem erfahrenen Team von Anwälten, das Ihnen umfassende Dienstleistungen im Familien-, Erbrecht und Immobilienrecht  anbietet. Unsere Anwälte sind sowohl in Deutschland als auch in Spanien zugelassen und sind auf beide Rechtsgebiete spezialisiert.

 

Wir laden Sie ein, uns und unser Angebot kennenzulernen und uns bei allen Fragen rund um Ihre Rechte zu kontaktieren. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten.

Unser Service

Erbrecht Koblenz

Erbrecht

Unsere Anwälte und Juristen sind auf das deutsch-spanische Erbrecht spezialisiert, sei es bei der Testamentsgestaltung, der Nachlassabwicklung oder der Beratung im Erbrecht.

Familienrecht Koblenz

Familienrecht

Wir verstehen, dass familienrechtliche Angelegenheiten emotional belastend sein können, daher bieten wir fachkundige Beratung und Unterstützung an.

Immobilienrecht Koblenz

Immobilienrecht

Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Immobilien beinhalten oft bedeutende Investitionen, die auch den Nachlass betreffen können.

Unser Team

Dr. Artz

Dr. Markus Artz, LL.M (Valencia)

  • Rechtsanwalt und Abogado

  • Fachanwalt für Erbrecht

  • Fachanwalt für Familienrecht

  • Immobilienrecht

  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker 

  • Berufsnachlasspfleger 

Carmen López

Carmen López Salaver, LL.M. (Mainz)

  • Rechtsanwältin und Abogada 

  • Fachanwältin für Erbrecht 

  • Fachanwältin für Familienrecht

  • Immobilienrecht

Rolf Boettiger

Rolf Boettiger

  • Rechtsanwalt

  • Allgemeines Zivilrecht und privates Baurecht, Strafrecht

Elmar Becker

Elmar Becker

  • Rechtsanwalt

  • Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherung.

Thomas Stenzel

Thomas Stenzel

  • Rechtsanwalt

Veröffentlichungen

Gerechtigkeit ist blind, aber sie darf nicht taub sein.

Miguel de Cervantes (1605)

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